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Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für folgende Dienstleistungen: Vermitteln von Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen sowie Zuträgern (Stadtführer, Transportunternehmen, Gastronomie, Ticketservice, Sponsoren) und weiteren begleitenden Partnern sowie erbrachten Leistungen der Münchner Hotel Verbund GmbH (im weiteren MHV-GmbH gennant.)
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, sofern dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden an die MHV-GmbH zustande. Der MHV-GmbH steht es frei, einzelne Absprachen schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind die MHV-GmbH und der Kunde, insofern es den Geltungsbereich von I / 1. betrifft. Sofern es Dritte betrifft, gelten die dort getroffenen Absprachen und/oder Verträge.
- Alle Ansprüche gegen die MHV-GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadenersatzansprüche können nur gegen Dritte und nicht gegen die MHV-GmbH geltend gemacht werden, da hier die Leistung erbracht wurde.
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- Die MHV-GmbH ist ausschließlich Vermittler zwischen Gast/Kunde und unter I / 1. genannten Dienstleistungen und deren Besteller / Nutzer.
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Leistungen, Gebühren
- Rechnungen der MHV-GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Werktagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Die MHV-GmbH kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die MHV-GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ein höherer Schadensanspruch bleibt vorbehalten.
- Die MHV-GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss/Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitraum können im Vertrag vereinbart werden.
- Die Bearbeitung einer Buchung für Hotelzimmer erfolgt kostenlos. Die Ausarbeitung von Kongressbuchungen (Zimmer und/oder Räume), Programmen, Events sowie Veranstaltungen aller Art wird gesondert behandelt und ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und dem Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen und wird schriftlich vereinbart.
- Für alle Buchungen/Aufträge und Änderungen erfolgt eine schriftliche Preis- und Leistungsbestätigung. Die vereinbarten Preise können sich verändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Zimmer und/oder Personenzahl, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer vornimmt und das Hotel/Vertragspartner dem zustimmt. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche MwSt., so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.
- Bei Buchungen/Aufträgen kann die volle Vorauszahlung, jedoch mindestens 20% des Rechnungsbetrages zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden (Zahlungen aus dem Ausland zzgl. € 25,00 Bankgebühren). Anderslautende Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch schriftlich getroffen werden.
- Gruppenpreise bei Hotels werden ab 20 Personen gewährt, sofern keine Sonderregelung getroffen wurde. Grundsätzlich jedoch nur außerhalb von Messen und Oktoberfest.
- Optionen für Anfragen, Buchungen und Stornierungen können individuell vereinbart werden. Eine grundsätzliche Regelung liegt nicht vor.
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Rücktritt, Stornierung, Buchung
- Buchungsänderungen in Form einer Umsatzmaximierung sind kostenfrei. Bei Buchungsänderungen in Form einer Umsatzminimierung ist die erste Änderung kostenfrei. Alle weiteren Änderungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils € 25,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
- Bei Nichtinanspruchnahme der bestätigten und vereinbarten Leistungen, gleich welcher Art, ist die Münchner Hotel Verbund GmbH berechtigt, 15% vom Gesamtrechnungsbetrag, jedoch mindestens € 50,00 zzgl. MwSt. als Bearbeitungsgebühr sofort geltend zu machen. Bei Gruppen 8%, jedoch mindestens € 100,00 zzgl. MwSt.
- Der Gast/Kunde verpflichtet sich, die vorgegebenen Fristen, insbesondere für Optionen, Bestätigungen, Rückmeldungen und Zahlungen zu beachten und einzuhalten. Sollte dieses nicht der Fall sein, so können alle Ansprüche des Kunden/Bestellers als Nichtinanspruchnahme betrachtet und auch so behandelt werden.
- Über die MHV-GmbH bestellte Eintrittskarten, gleich welcher Art, werden nicht zurückgenommen und nicht vergütet. Bei Nichtinanspruchnahme oder nur teilweiser Inanspruchnahme von bei der Münchner Hotel Verbund GmbH bestellten Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners/Veranstalters.
- Stornobedingungen/Fristen die die MHV-GmbH nicht betreffen oder zu verantworten hat sind hiervon ausgenommen. Dies betrifft in erster Linie Hotelstornofristen, die ausschließlich vom Hotel festgelegt werden.
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Mängel, Haftung
- Für die Objektangaben und Beschreibungen wird keine Haftung übernommen, da diese den Vorgaben und der Selbsteinschätzung des Hotels/Vertragspartners entnommen wurden. Ansprüche aufgrund von Mängeln sind sofort beim Hotel/Vertragspartner geltend zu machen. Für nicht vorgetragene Mängel kann kein Ersatz beim Hotel/Vertragspartner beansprucht werden.
- Die MHV-GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Systemfehlers, bei Überbuchung, technischen Gründen oder anderen Missverständnissen ein gleichwertiges, anderes Hotel zu buchen. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall.
- Sofern sich ein Rechenfehler ergibt, oder die Buchungsbestätigung einen Zahlendreher enthält, ist der Gast/Kunde verpflichtet, den sich logisch und rechnerisch richtig ergebenden Betrag zu zahlen.
- Die MHV-GmbH arbeitet mit Hotels und Veranstaltungsraumvermietern in und um München sowie ganz Bayern zusammen. Es werden deren Preise und Angaben verwendet. Im Allgemeinen enthalten die Preise Bedienungsgeld und die gesetzliche MwSt. Es kann durchaus vorkommen, dass das Frühstück extra berechnet wird, was jedoch bekannt gegeben wird. Für den Aufenthalt im Hotel/Erfüllungsort, treten verbindlich die dort zutreffenden Geschäftsbedingungen/Hausordnung in Kraft.
- Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag/Hotelaufnahmevertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Hotel.
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Empfehlung, Notwendigkeiten, Hinweis
- Um Missverständnisse zu vermeiden, haben alle Änderungen, Absprachen und Ergänzungen schriftlich an die MHV-GmbH zu erfolgen. Bei Nebenabsprachen, die vom Kunden/Gast mit dem Hotel/Vertragspartner direkt getroffen werden, kann keine Garantie für die Richtigkeit der vereinbarten Buchung übernommen werden. Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind grundsätzlich schriftlich zu bestätigen. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung. Formulare sind über den Münchner Hotel Verbund erhältlich.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. AGB des Kunden können nur Anwendung finden, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München. Bei Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. AGB des Kunden können nur Anwendung finden, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München. Bei Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: 01.05.2008
Alle vorangegangen AGB verlieren mit dieser Ausgabe ihre Gültigkeit.
Gez. MHV-GmbH
















